Hermann Kuwald GmbH · Rochusstr. 228 · 50827 Köln · Tel. 0221–592587 · Notdienst 0171–5107959 · info@kuwald.de

 

Nebenkostenrechnung transparent und verständlich!

 

 

Mit Wärme- und Wasserzählern werden Heiz- und Wasserkosten- abrechnungen verbrauchsabhängig durchgeführt.

 

Sie können Wärmemengenzähler auch bei uns leasen. Lassen Sie sich durch uns beraten.

 

Sollten sie schon Wärmemengenzähler in Betrieb haben, beachten sie bitte, was der Gesetzgeber sagt: "... die im geschäftlichen Verkehr befindlichen Wärme- und Wasserzähler müssen vor Ablauf von 5 bzw. 6 Jahren nachgeeicht werden." Bei Überschreitung der Termine drohen dem Vermieter finanzielle Verluste, z.B. können bis zu 15% der Wärme- und Wasserkosten von der Miete gem. §12 Abs. 1 HkVo einbehalten werden und ein entsprechendes Bußgeld auferlegt werden.

 

Wenn Sie sich diese Situation ersparen möchten, raten wir Ihnen, mit uns einen Nacheichungstermin zu vereinbaren. Dann können wir Ihnen eine korrekte verbrauchsabhängige Abrechnungsgrundlage gewährleisten.

 

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